Aktuelle
Information zur Nutzung des Med-X-Institutes - Tragen einer FFP2-Maske
Aufgrund der jüngsten Bestimmungen der Bundesregierung vom 29.10.2020 kann das Med-X am Schloss, Institut für Medizinische Kräftigungs- und Trainingstherapie, als medizinisch betriebene Einrichtung weiterhin genutzt werden.
Es gelten aber folgende Einschränkungen für die Inhaber von Zeit- und Punktekarten:
das Training kann nur stattfinden auf Basis einer ärztlichen Verordnung, das heißt mit Rezept über „Krankengymnastik am Gerät“ oder als ärztlich verordnete „Medizinische Kräftigungstherapie“
Unser Team wird Sie dahingehend gerne beraten und Ihnen Behandlungstermine anbieten.
Aufgrund der Ausweitung der bestehenden Maskenpflicht zu einer FFP2-Maskenpflicht gemäß der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BaylfSMV) gilt ab sofort zusätzlich zu den bereits bestehenden Hygieneregeln die Pflicht, während des gesamten Trainings im Med-X eine FFP2-Maske zu tragen!
Selbstverständlich beachten wir auch weiterhin streng die geltenden AHA + L-Regeln:
A = Abstand halten
H = allgemeine Hygieneregeln
A = Tragen einer FFP2-Maske
L = regelmäßiges Lüften
Wir danken für die freundliche Beachtung und wünschen weiterhin Gesundheit, Optimismus und sind sicher, dass ein regelmäßiges körperliches Training ganz wesentlich zur Kräftigung der körpereigenen Immunabwehr und damit zum Gesundbleiben beiträgt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Med-X Team und Ihre betreuenden Ärzte
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